THOMAS NAGLER

Physiotherapie & Osteopathie
in Oberalm bei Hallein

Individuell

 Individuell angepasste Therapien –
Jeder Mensch ist einzigartig!

Ganzheitlich

Ein ganzheitlicher Blick auf den Menschen –
Weil der Patient mehr ist, als die Summe der Diagnose!

Nachhaltig

Nachhaltige Präventionsstrategien –
Für langfristige Lebensqualität

Behandlungsschwerpunkte & Therapiemethoden

Nach Operationen und Unfällen aller Art

Bei Sportverletzungen & Überlastungssyndromen

Nacken- und Schulterschmerzen (Kalkschulter, Instabilität, Schultereckgelenk)

Begleitende Therapie bei Kieferorthopädie (Zahnspange) & Kiefergelenksbeschwerden (CMD)

Kopfschmerzen, Migräne und Tinnitus

Nervenschmerzen, Ausstrahlungen & Carpaltunnelsyndrom

Gelenks- & Wirbelsäulenbeschwerden (Arthrose, Bandscheibenvorfall)

Bobath-Therapeut – Neurologische Behandlungen bei Schlaganfall, MS & Cerebralparese

Atemtherapie bei COPD, Mucoviszidose (CF) oder nach Covid

Beratung und Behandlung bei Beschwerden im Zusammenhang mit
Snowboarden, Surfen & Fahrradfahren (Rennrad & Mountainbike)

Sportphysiotherapie
Physiotherapie

Physiotherapie

Manuelle Therapie

Bobath Therapie

Nervenmobilisation

Triggerpunktbehandlung

Gelenksstabilisation

Trainingstherapie

Atemtherapie

Logo__Bildmarke Primär
Osteopathie

→ 

Osteopathie

Parietal
Gelenke, Muskeln,
Nerven & Faszien

Visceral
Mobilität der Organe

Craniosacral
Behandlung am Kopf & Regulation des Nervensystems

yoga_9289735
Yoga

→ 

Yoga

Atmung

Achtsamkeit

Bewusste Bewegung

Zur Prävention
oder
nach Verletzungen

Die Praxis

Meine Praxis liegt in Oberalm südlich von Salzburg und ist von Elsbethen, Puch, Anif, Rif, Adnet, Niederalm und Hallein aus gut erreichbar.
Vor dem Haus stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Seit August 2026 darf ich meine Kollegin
Karin Prommegger in ihrer Praxis unterstützen.

Besuchen Sie unsere Seite
www.prommeggers.at
und bekommen Sie weitere Eindrücke
unserer Therapieräume!

Allgemeine Informationen

...wie eine Behandlung bei mir abläuft

Bitte zur Therapie Mitbringen

Vor der ersten Behandlung müssen Sie eine Verordnung zur Physiotherapie/Osteopathie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt besorgen. Diese muss je nach Kassa bewilligt werden.

  • Verordnung
  • Aktuellen Befunden (Röntgen, Ultraschall, CT, MR, OP-Berichte,…)
  • Leintuch/Großes Handtuch
  • Bequeme Kleidung, ev. kurze Hose

…dann bitte zur ersten Behandlung mitbringen!

Am Beginn der Behandlung...

steht immer ein ausführliches Anamnesegespräch sowie eine ausführliche Befundung. Sobald ich einen Überblick habe über Ihre Beschwerden, Ziele und Ressourcen beginnen wir mit der eigentlichen Behandlung, die wir laufend an Ihre aktuellen Bedürfnisse adaptieren.

...und wie gehts nach der Therapie weiter?

Während der Behandlung erlernen Sie auch ein individuelles Heimprogramm, um Ihren Behandlungsverlauf bestmöglich zu unterstützen. Gemeinsam entwickeln wir Methoden und Strategien, wie Sie langfristig möglichst beschwerdefrei leben können.

Und wenn Sie mal nicht kommen können?

Bitte ich Sie Ihren Termin ehestmöglich abzusagen, damit andere Patienten diesen in Anspruch nehmen können.

Ich behalte mir vor, nicht rechtzeitig abgesagte Termine (bis 24h vor dem Termin) zu berechnen.

Am Ende der Behandlung...

erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bitte innerhalb von 14 Tagen begleichen. Diese kann gemeinsam mit der Verordnung bei öffentlichen und privaten Krankenversicherungen zur Rückerstattung eringereicht werden.

Ich freue mich immer, meine Patienten wieder zu sehen, mein Ziel ist es jedoch,

Sie dahin zu bringen,  nicht auf meine Hilfe angewiesen zu sein!

Meine Ausbildungen

Akademie für Physiotherapie in Steyr – Abschluss 2007

IAO – International Academy of Osteopathy – Abschluss 2021

Wiener Yogaschule – 200h Ausbildung zum Yogalehrer – Abschluss 2023

Manuelle Therapie – Maitland Concept Level 1 & 2a

Bobath – Therapie

Lokale Gelenksstabilisation Teil 1-3

Sekretfördernde Atemtherapie & Endotracheales Absaugen

PST-Taping

Behandlung von Druckausgleichsbeschwerden

 

So erreichen Sie mich

Thomas Nagler D.O.

Ihr Physiotherapeut & Osteopath im Tennengau und Salzburg Süd

Telefon

0650 / 90 25 905

Adresse


Thomas Nagler
Physiotherapie und Osteopathie
Kahlspergstraße 36
5411 Oberalm,
Bezirk Hallein, Salzburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages

1.    Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1.    Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten auch
• eine medizinische Diagnose
• die Anzahl der Behandlungseinheiten und
• die verordnete Behandlung
beinhalten.


Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.

1.2.    Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

1.3.    Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote.

1.4.    Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.


2.    Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1.    Persönliche Einzelbetreuung
Ihr/e PhysiotherapeutIn steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie …
• Wohin? –> Behandlungsziel
• Was? –> Maßnahmen der Behandlung
• Wann? –> Behandlungstermine
• Wie lange? –> Behandlungsdauer
• Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
• Bis wann? –> Behandlungsumfang
• Wie viel? –> Kosten der Behandlung

2.2.    Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch Ihren Krankenversicherungsträger.

2.3.    Grundsätze der Behandlung Ihrer/s PhysiotherapeutIn
• Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)


• Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.


• Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn abzusprechen.


• Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

2.4.    Dokumentation
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.


3.    Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1.    Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste Ihrer/Ihres PhysiotherapeutIn. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer/m PhysiotherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der unter Punkt 8 angeführten Honorarliste.

3.2.    Zahlungsmodus
Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungssitzungen aus.
Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihre/m PhysiotherapeutIn vereinbaren:
•    Barzahlung
•    Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung


Mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 4,–, für die zweite Mahnung auf Euro 8,– und für die dritte Mahnung auf Euro 12,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen.



4.    Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihr/e PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

 


5.    Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen (oder auch: spätestens einen Tag mit Praxisöffnung vor dem vereinbarten Termin). Andernfalls behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

 


6.    Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung.


Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.

Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

 


7.    Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger 
um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihr/e PhysiotherapeutIn berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.


8.    Honorarliste

 

Das sind meine aktuellen Tarife:

30 Minuten: 65€

45 Minuten: € 95,-

60 Minuten: € 125,-

 

Aktuelle Rückerstattungstarife (ÖGK 2026 – ohne Gewähr)

30 Minuten: 30,40€

45 Minuten: 45,62€

60 Minuten: 60,82€